1. Allgemeine Bedingungen
• In allen Vereinsgewässern ist nur eine Handangel erlaubt.
• Die Gewässergrenzen auf dem Gewässerplan sind zu beachten.
• Das Fischen ist erlaubt in den Fließgewässern 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1Std. nach Sonnenuntergang.
• Gefangene Fische dürfen nicht verkauft oder getauscht werden.
• Fischen im Bereich der Fischpässe ist verboten.
• Beim Hältern von Fischen sind geräumige Setzkescher aus knotenfreiem Textil zu verwenden.
• Das Angeln erfolgt auf eigenes Risiko, einschl. der Benutzung des vereinseigenen Ruderbootes.
• Die Benutzung des Bootes ist nur zum Angeln erlaubt. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Ruderbootes besteht nicht.
• Die Boote sind sauber zu halten und Schäden an den Booten sind umgehend zu melden.
• Die Fahrverbote für Kraftfahrzeuge in die einzelnen Täler und zum Freibergsee sind zu beachten!
• Den Anweisungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
2. Besondere Bedingungen an den einzelnen Gewässern
- In den Fließgewässern nur Fliegenfischen erlaubt -
Breitach
Fangstrecke: Illerursprung bis Klammtörle
Erlaubt sind: künstliche Fliegen und Nymphen
Verboten sind: alle natürlichen und sonstige künstlichen Köder, Streamer Wasserkugel mit Fliege, Blei am Vorfach
Stillach
Fangstrecke: Illerursprung bis Eschbachbrücke, 13, 6 km
Fischereibedingungen wie in der Breitach
Trettach
Fangstrecke: Illerursprung bis Spielmannsau, 9,4 km
Fischereibedingungen wie in der Breitach
Freibergsee (20ha)
Erlaubt sind: Alle künstlichen und natürlichen Köder, auch tote Köderfische am System und das Schleppfischen
Verboten sind: die Verwendung von Köderfischen aus anderen Gewässern als dem Freibergsee