Vielen Dank für Ihre Anfrage zu unserer Ferienwohnung
Ferienwohnung Schweisgut
Alpgaustr 3 / 2.OG / Wohnung Nr. 11
787561 Oberstdorf
Anbei erhalten Sie weitere Informationen :
Zahlungsinformationen:
Die Anzahlung beträgt 20% des Gesamtpreises und ist bei Buchung zu leisten, die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig .
An- und Abreiseinformationen:
Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Ihrer Anreise unseren Verwalter- u. Reinigungsservice
Frau Larisa Vetrovetz Tel. 0049 172 4511851
profisbayern@gmail.com
um die Anreisezeit und die Schlüsselübergabe zu besprechen .
Ansonsten gelten für
reguläre Anreisezeit ab 15.00 Uhr
reguläre Abreisezeit bis 10.00 Uhr
Kontodaten:
Dr. Thomas Schweisgut
Sparkasse Hegau Bodensee
DE54 6925 0035 0004 2098 21
BIC: SOLADES1SNG
Wir freuen uns ,von Ihnen zu hören und Sie als Gast in unserer Ferienwohnung begrüßen zu dürfen !
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung .
Herzliche Grüße
Dr.Thomas Schweisgut
Schweizerhalde 8
D 78343 Gaienhofen
Tel. 07735 98827 Mobil 0152 29055095
Th.Schweisgut@t-online.de
Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises. Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Hinweis zu COVID-19:
Wir weisen darauf hin, dass es in der Verantwortung des Buchenden liegt, die behördlichen Anweisungen in seinem Bundesland/Landkreis/Stadtkreis eigenverantwortlich umzusetzen. Wird der Heimatort des Gastes zu einem Risikogebiet erklärt, ist eine Anreise nur möglich, wenn die entsprechenden Auflagen für die Einreise nach Bayern erfüllt werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung!
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission - https://ec.europa.eu/consumers/odr/