Viele unserer Gastgeber bieten Ihnen zu der Übernachtung unsere Bergbahnen als Mehrleistung - Bergbahnfahren sooft Sie möchten!
Oberstdorf › Urlaub
Fahrgenehmigungen
Informationen für Gäste, die in den Seitentälern von Oberstdorf wohnen
Die südlich von Oberstdorf liegenden Seitentäler, die allesamt im Landschaftsschutzgebiet und teilweise sogar im Naturschutzgebiet liegen, sind seit über 30 Jahren für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, um diesen für den Erholungswert von Oberstdorf ganz wesentlichen Bereich zu schützen.
Dies betrifft folgende Bereiche:
- Anatswald, Anatstein, Gundsbach, Birgsau und Einödsbach; Zufahrt (ohne Fahrgenehmigung) nur bis Faistenoy (PP Fellhornbahn) möglich
- Gruben
- Spielmannsau, Gottenried, Christlessee, Gerstruben und Dietersberg
- Oytal und Kühberg
- Seealpe und Breitenberg
- Dienersbergerweg, Dienersberg und Burgstall
- Schwand, Hochleite, Freibergsee, Ringang, Ebene, Laiter; Zufahrt (ohne Fahrgenehmigung) nur bis Zimmeroy (PP Skiflugschanze) möglich
- Straße zum Karatsbichl
- Kornau-Wanne (Talstation Söllereckbahn); Zufahrt (ohne Fahrgenehmigung) nur bis PP Söllereckbahn an der B 19 möglich
- Bergkristall (Höllwiesenweg)
Befahren dürfen die Straßen zu diesen Bereichen im Wesentlichen nur die dortigen Anwohner, deren Übernachtungsgäste, die in den dortigen Betrieben Beschäftigten und die anliegenden Grundstückseigentümer bzw. –pächter und Handwerker, wenn sie dort arbeiten.
Ausnahmegenehmigungen zu den Urlaubsquartieren in den o. g. Bereichen erhalten die Gäste i. d. R. über ihren Vermieterbetrieb.
Die Fahrberechtigungen werden von der Polizei regelmäßig überprüft. Der Nachweis für Gäste, welche in einem Vermieterbetrieb gebucht haben und noch keine Fahrgehmigung (Anreise) vorliegen haben, wird bei einer Kontrolle vom Vermieterbetrieb erbracht.







