Zwei Schönheiten - in der Kuhwelt
Frühlingswiese im Oberstdorfer Süden
Kuh
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Was ist los im Wald um Oberstdorf?

Rund ein Drittel der Gemeindefläche, die größer als das Fürstentum Liechtenstein ist, besteht aus Wald. Dieser Wald stellt sich in den unterschiedlichsten Formen dar.

Zum einen der fichtenreiche und immer schon genutzte Wirtschaftswald in den Tallagen, der durch gezielte Verjüngungsmaßnahmen in einen standortsgerechten Mischwald umgewandelt wird, zum anderen aus bunt gemischten Bergwäldern die aus Fichte, Tanne, Rotbuche und Bergahorn bestehen. Nicht selten gesellen sich hier Bergulme und Esche hinzu. Oberhalb von etwa 1300 m nimmt der Anteil der Laubhölzer langsam ab und lediglich die Fichte ist noch in der Lage, einen Waldbestand zu bilden.

Ziel einer naturnahen Waldbewirtschaftung ist es, die standörtlichen Verhältnisse zu erkennen und das waldbauliche Vorgehen danach auszurichten. Kulturen müssen begründet werden sollte sich die Naturverjüngung nicht von selbst einstellen. Zu dichte Jungbestände werden aufgelockert und vorhandene Mischbaumarten zielgerecht gefördert. Der Schnee muß zwischen den kleinen Bäumchen auf den Boden fallen können! Beim heranwachsenden Wald sind immer wieder Pflegeeingriffe nötig, um die Stabilität des Bestandes zu fördern. Dabei werden nach einem Kriterienkatalog die sog. „Guten“ durch die Entnahme von „Konkurrenten“ gefördert.

Die Ziele der Waldbewirtschaftung sind, neben der Erzeugung von Holz, die Erhaltung der Waldfunktionen: Lawinenschutz, Bodenschutz, Wasserschutz (nicht nur zur Wasserreinigung! Wald verhindert den Abfluß des Oberflächenwassers am wirkungsvollsten!) und die bedeutende Erholungsfunktion des Waldes. Um schonende und zugleich der Waldbesitzstruktur (weniger als 10% der Waldfläche Oberstdorfs gehören dem Staat!) angepaßte Eingriffe in den Wald zu ermöglichen, ist eine Grunderschließung mit Forstwegen unerläßlich. Nur so können Pflegemaßnahmen durchgeführt werden die sonst aus Kostengründen für den Waldbesitzer nicht durchführbar sind.

Zum Wald gehört auch eine entsprechende Jagdbewirtschaftung. Alle Jagdböden sind verpachtet bzw. werden vom Grundstückseigentümer selbst betreut. Die Abschußzahlen haben sich nach dem Zustand der Verjüngung zu richten. Leiden die kleinen Bäumchen unter dem Verbiß einer Wildart muß dort jagdlich eingegriffen werden. Maßnahmen wie das Streichen der Pflanzen gegen den Verbiß können dabei unterstützend wirken. Der Bau eines Wildschutzzaunes erhöht nur den Verbißdruck auf die Restflächen und ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll.

Die Waldbesitzer sind gehalten, in gefährdeten Jahren besonders auf ihre Fichtenbestände zu achten. Borkenkäferbefall kann verheerende Ausmaße annehmen. Eine laufende Kontrolle vor allem schon betroffener Bestände ist unerläßlich. Wird frischer Befall festgestellt hilft nur der sofortige Einschlag des Baumes und die Entrindung oder die Abfuhr des Holzes vor Ausflug der neuen Käfergeneration.

Wenn Sie noch Fragen haben, auch zur staatlichen Förderung, wenden Sie sich an die Forstdienststelle Oberstdorf, Försterstr. 4, Tel. 08322/4880

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